Allgemeine Geschäfts-, Lizenz- und Ausbildungsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-, Lizenz- und Ausbildungsbedingungen („AGLAB“)  der beyreutherTRAINING Deutschland Vertriebs- und Service GmbH („Anbieter“), am Cent 9, 36341 Lauterbach, Deutschland für Absolventen („Vertragspartner“) der umfassenden, staatlich anerkannten Verkaufsausbildung mit institutsinternem Abschluss zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®.
Präambel
  1. Den nachstehend aufgeführten Bestimmungen unterliegen Vertragspartner, die im Sinne des Gesetzgebers Unternehmer, Verbraucher oder eine juristische Person sind. Sofern der Vertragspartner Verbraucher ist, finden in den jeweiligen Abschnitten hiervon abweichend ergänzende Bestimmungen Anwendung.
  2. Der Vertragspartner kann vor einem möglichen Vertragsabschluss optional Teile der Verkaufsausbildung des Anbieters u. a. über dessen Online-Akademie vollkommen unverbindlich und 100 % kostenfrei und ohne jede Kaufverpflichtung in Form eines Gratis-Test-Trainings nutzen und diese Inhalte der Verkaufsausbildung und die Funktionen der Online-Akademie des Anbieters in aller Ruhe testen. Sämtliche kostenfreien Kennenlern-Angebote des Anbieters sind mit keiner rechtsverbindlichen Obliegenheit verbunden.
  3. Durch die Nutzung der kostenfreien Kennenlern-Angebote des Anbieters kommt kein rechtsverbindlicher Ausbildungs-, Kauf- oder Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner zustande. Ein solcher Ausbildungs-, Kauf- oder Nutzungsvertrag kommt grundsätzlich erst dann zustande, wenn der Vertragspartner dem Anbieter gegenüber eine ausdrückliche, rechtsverbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages abgegeben hat.

    Diese Willenserklärung kann der Vertragspartner dem Anbieter gegenüber entweder in mündlicher Form im Rahmen eines fernmündlichen Verkaufsgespräches oder schriftlich auf dem Postwege, per E-Mail oder Telefax abgeben, während die vorgenannten fernmündlichen Verkaufsgespräche mit Einverständnis des Vertragspartners elektronisch aufgezeichnet und auf den Datenträgern des Anbieters gespeichert werden.
  4. Sofern der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Gesetzgebers ist, kommt der Ausbildungsvertrag erst dann rechtswirksam zustande, nachdem

    • der Vertragspartner dem Vertragsabschluss fernmündlich zugestimmt hat oder
    • dem Vertragspartner eine schriftliche Bestätigung (auch mittels eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens) durch den Anbieter per E-Mail zugegangen ist und dieser nicht innerhalb der gesetzten oder gesetzlichen Frist widersprochen hat oder
    • der Vertragspartner bereits Zahlung auf fällige Lehrgangskosten an den Anbieter gezahlt hat und damit konkludent den Vertragsschluss bestätigt.

      Das gesetzliche Widerrufsrecht findet Anwendung bei Fernabsatzverträgen. Die Regelungen des Widerrufsrechts werden auf der Buchungsbestätigung an den Vertragspartner übersandt.

      Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher unter ausschliesslicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.

      Hier ist für die Frage nach dem zeitlichen Ablauf des Widerrufsrechts der Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend.
  5. Für sämtliche Verträge, die im Rahmen fernmündlicher oder persönlicher Verkaufsgespräche zwischen dem Vertragspartner und dem Anbieter geschlossen wurden, bei denen die Vorschriften über Fernabsatzverträge und somit auch über das Widerrufsrecht zum Beispiel mangels Verbraucherstellung des Vertragspartners keine Anwendung finden, ist der Widerruf – soweit gesetzlich zulässig- grundsätzlich ausgeschlossen.
  6. Der Kaufvertrag kommt in jedem Falle bereits dann rechtsverbindlich zustande, wenn Sie nach erfolgter Belehrung über Ihr Widerrufsrecht auf die Ausübung und das Bestehen des Widerrufsrecht ausdrücklich verzichtet haben und wir auf Ihre Aufforderung hin mit der Ausführung unserer Leistung (bspw. die Einrichtung und Freischaltung Ihres persönlichen Lerncockpits, die Einrichtung und Freischaltung Ihrer persönlichen Lernumgebung innerhalb unserer Online-Akademie, die Zusendung Ihrer Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Lerncockpits, die Zusendung Ihrer Zugangsdaten zu Ihrer persönlichen Lernumgebung innerhalb unserer Online-Akademie, die mit der Zusendung Ihrer persönlichen Zugangsdaten verbundene Bereitstellung sämtlicher Studienunterlagen und Lerninhalte udgl.) mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung bzw. auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin bereits vor Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen haben (z.B. mittels Ihres erstmaligen Logins in Ihre persönliche Lernumgebung innerhalb unserer Online-Akademie oder in Ihr persönliches Lerncockpit).

    Die ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners, dass der Anbieter mit der Ausführung seiner Dienstleistung bereits vor Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen soll, sofern diese der Vertragspartner dem Anbieter gegenüber im Rahmen eines fernmündlichen Verkaufsgespräches erteilt, wird mit Einverständnis des Vertragspartners elektronisch aufgezeichnet und auf den Datenträgern des Anbieters gespeichert. Für alle anderen Fälle gibt der Vertragspartner diese Erklärung schriftlich ab.
§ 1 Anwendungsbereich

Der Anbieter ist Anbieter der Verkaufsausbildung mit Abschlussprüfung und institutsinterner Zertifizierung zum/zur MASTER- Gesprächskybernetiker/-in®, bei der die Vorteile von Präsenzunterricht und E-Learning kombiniert und durch regelmässige Telefon- oder Video-Coachings sowie haptische Lernspiele mittels Trainingskoffer ergänzt werden. Die Inhalte der Online-Akademie werden dem Vertragspartner unter anderen über die Internetadressen

, ,

https://beyreuther.com/

https:// verkaufstraining-beyreuther.at/online-akademie/ sowie unter http://www.verkaufsakademie.de zugänglich gemacht.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-, Lizenz- und Ausbildungsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner. Es gelten ausschliesslich diese AGLAB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit, als der Anbieter deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand
  1. Die Regelung dieser AGLAB finden insbesondere Anwendung auf zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner geschlossenen Ausbildungsverträge. Diese Ausbildungsverträge beinhalten ausschliesslich die kostenpflichtige Nutzung der nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalte, und zwar der digitalen Lerninhalte innerhalb der Online-Akademie der Anbieters.  

    Die Regelungen dieser AGLAB sollen aber auch Anwendung auf alle weiteren Verträge zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner finden, die ein Produkt im Sinne der Produktliste (jederzeit abrufbar unter www.beyreuther.com/produktliste) umfasst.
  2. Der Anbieter gewährt dem Vertragspartner das zeitlich begrenzte, entgeltliche, mittels Zugangsdaten geschützte Zugriffs- und Nutzungsrecht an seiner Online- Akademie, einschliesslich aller über die Online-Akademie bereitgestellten digitalen Inhalte.
  3. Die vom Anbieter angebotene Verkaufsausbildung zum/ zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in® umfasst mehrere Leistungsstufen, die der aktuellen Produktliste des Anbieters aus www.beyreuther.com/produktliste entnommen werden können.

    Die Dienstleistungsbestandteile Live-Video-Coachings, Präsenzveranstaltungen sowie Trainingskoffers mit Verkaufs- Lernspielen verstehen sich ausdrücklich nicht als „vertraglich zugesicherte Vertragsbestandteile bzw. Eigenschaften“.
  4. Die Ausbildungsinhalte werden, sofern erforderlich, den technischen, didaktischen und organisatorischen Gegebenheiten entsprechend fortlaufend aktualisiert. Der Anbieter ist zur Wahrung des Qualitätsstandards berechtigt, die Lerninhalte, Datenbanken und seine Plattformen inhaltlich jederzeit auszuweiten, einzuschränken und zu verändern.
  5. Der Anbieter erbringt seine Ausbildungsdienstleistungen unter dem Gesichtspunkt grösstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass seine Ausbildungsdienstleistungen, insbesondere seine Internet- Dienstleistungen, ohne Unterbrechung und frei von Störungen jederzeit zugänglich sind, dass die Verbindung zu den Servern immer hergestellt werden kann oder dass die in den Systemen durch den Anbieter gespeicherten Daten unter allen Umständen gespeichert und abrufbar bleiben.
  6. Soweit der Anbieter im Rahmen seiner Präsenz- oder Internet-Dienstleistungen webbasierte Partnerdienste oder sonstige Dienstleistungsanbieter nutzt oder deren Dienste anbietet, richtet sich deren Verfügbarkeit nach den Bestimmungen der jeweiligen Dienstanbieter. Der Anbieter haftet keinesfalls für Störungen und/oder Unterbrechungen der durch ihn genutzten und bereitgestellten Partnerdienste.
§ 3 Ausbildungsbeginn

Die Verkaufsausbildung beginnt unabhängig von der Stellung des Vertragspartners spätestens mit dem Tag, an dem

  • Vertragspartner und Anbieter eine nach aussen manifestierte Einigung über einen Vertragsschluss erzielt haben oder
  • dem Vertragspartner mittels elektronischer (E-Mail) Zustellung die Zugangsdaten zur Online-Akademie des Anbieters zugegangen sind und diesem damit zugleich der vollständige Zugriff auf sämtliche Lern- und Lehrmaterialien des Anbieters eingeräumt wurde oder
  • der Vertragspartner vom Anbieter eine schriftliche Bestätigung über die von ihm gebuchte Verkaufsausbildung per E-Mail erhalten hat. Für etwaige nachträgliche Vertragsänderungen ist der Tag, an dem der Vertragspartner seine Zugangsdaten zur Online-Akademie des Anbieters und/oder eine schriftliche Buchungsbestätigung vom Anbieter per E-Mail erhalten hat, entscheidend.
§ 4 Lehr- und Lernmaterialien
  1. Mit elektronischer (E-Mail) Zustellung der Zugangsdaten zur Online-Akademie des Anbieters erhält der Vertragspartner gleichzeitig uneingeschränkten Zugriff auf sämtliche digitalen Lehr- und Lernmaterialien zu den von ihm gebuchten Ausbildungsblöcken, die für das erfolgreiche Absolvieren seiner Verkaufsausbildung von Bedeutung sind. Die Bereitstellung sämtlicher Lern- und Lehrmaterialien erfolgt hierbei über das Bereitstellungs-Center innerhalb der Online-Akademie des Anbieters. Die Freischaltung der in der Online-Akademie des Anbieters bereitgestellten Videokapitel erfolgt indessen sequenziell und in Abhängigkeit seines jeweiligen Lernfortschritts.
  2. Lehr- und Lernmaterialien werden dem Vertragspartner darüber hinaus auch in seinem persönlichen Bereitstellungscenter innerhalb der Online-Akademie des Anbieters zum Herunterladen, Ausdrucken oder Abspeichern auf dessen eigenen Medien zur Verfügung gestellt. Die Lehr- und Lernmaterialien dürfen weder im Original kopiert bzw. digitalisiert, weder entgeltlich noch unentgeltlich an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Hinsichtlich aller Lehr- und Lernmaterialien gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
  3. Folgende Lehr- und Lernmaterialien stehen dem Vertragspartner über sein Bereitstellungscenter innerhalb der Online-Akademie des Anbieters in digitaler Form, jeweils abhängig vom Lerninhalt und den spezifischen Anforderungen des Trainingsblocks, zum Herunterladen, Ausdrucken oder zum Abspeichern zur Verfügung:
    • eBooks
    • Arbeitsblätter
    • Gesprächsleitfäden
    • Trainingshandbücher
    • Aufgabensammlungen
    • Gesprächsprotokolle
    • Hörbücher als Live-Trainingsmitschnitte
    • Hörbücher als Live-Vortragsmitschnitte
    • Hörbücher als Studioproduktionen
    • Hörbücher als Podcasts
    • Informationsbroschüren
    • Schaubilder
    • Checklisten
    • Piktogramme
    • Präsentationen
    • Prüfungsbögen
    • MASTERMIND-Argumentationshilfen (Blanco-Mustervorlage)
    Der Umfang aller digital bereitgestellten Lehr- und Lernmaterialien kann je nach Inhalt des betreffenden Trainingsblocks abweichen. Etwaige Einschränkungen der Interoperabilität sowie der Kompatibilität aller digitalen Inhalte mit bestehenden Hard- und/oder Softwarekomponenten sind dem Anbieter aktuell nicht bekannt.
§ 5 Nutzungsrechte und Nutzungsdauer
  1. Der Anbieter räumt dem Vertragspartner im Rahmen des jeweils vorliegenden Ausbildungsvertrages das nicht ausschliessliche, zeitlich befristete, nicht übertragbare Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung aller Lehr- und Lerninhalte gemäss der durch ihn jeweils gebuchten und in § 2 näher beschriebenen Leistungsbaustein ein.
  2. Sämtliche digitalen sowie physischen Inhalte, insbesondere die Komponenten des Trainingskoffers, sind ausschliesslich für den eigenen, vertragsgemässen Gebrauch des Vertragspartners bestimmt. Eine Nutzung über die eigene Verkaufsausbildung oder die Verkaufsausbildung etwaiger Mitarbeiter etc. hinaus oder die Weitergabe von Ausbildungsinhalten, der Lehr- und Lernmaterialien, der Komponenten des Trainingskoffers oder der Zugangsdaten zur Online-Akademie durch den Vertragspartner an unberechtigte Dritte ist strengstens untersagt. Im Rahmen von Ausbildungsverträgen mit Firmenkunden werden Nutzungsrechte ausschliesslich jenen Mitarbeitern des Vertragspartners eingeräumt, die von der betreffenden Weiterbildungsmassnahme erfasst sind.
  3. Die Übertragung von Nutzungsrechten, gleich welcher Art, an weitere, nicht von dem Vertragsschluss erfasste und insofern nicht berechtigte Dritte ist unzulässig.
  4. Sämtliche Rechte des Anbieters, wie zum Beispiel die vom Anbieter verwendeten Marken, Namen, Titel, Logos, Bilder, Designs, Texte etc. verbleiben ausschliesslich im Eigentum des Anbieters. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Übermitteln, ob elektronisch oder mit anderen Mitteln, das Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Daten und Inhalte, insbesondere der Komponenten des Trainingskoffers, für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters strengstens untersagt. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den dem Vertragspartner überlassenen Daten und Inhalten, insbesondere den Komponenten des Trainingskoffers sowie aller dem Anbieter bereitgestellten Lehr- und Lernmaterialien, Dateien oder Dokumente, insofern auch und insbesondere das vollständige Copyright, sind und bleiben ausschliesslich im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, durch die eine missbräuchliche Verwendung festgestellt, verhindert oder verfolgt werden kann. Der Anbieter kann sämtliche Komponenten der Verkaufsausbildung mit geeigneten Markierungen versehen oder digitale Schutzmechanismen gegen unerlaubtes Kopieren etc. einführen.
  5. Der Verstoss des Vertragspartners gegen die vorgenannten Bestimmungen über die Nutzungsrechte und Nutzungsdauer stellt eine schwere Verletzung des Ausbildungsvertrages dar und berechtigt den Anbieter zur sofortigen Kündigung des bestehenden Vertrages, zur sofortigen Entziehung sämtlicher Zugriffsrechte des Vertragspartners auf die digitalen Daten des Anbieters, zur sofortigen Entziehung sämtlicher Nutzungs-, Zutritts- und Teilnahmerechte sowie zur sofortigen Einziehung sämtlicher ihm überlassenen, physischen Inhalte, insbesondere der Trainingskoffer, einschließlich deren Komponenten.

    Für jeden Fall eines nachgewiesenen Verstosses gegen die Nutzungsrechte und Nutzungsdauer verpflichtet sich der Vertragspartner gegenüber dem Anbieter zur sofortigen Zahlung einer Konventionalvertragsstrafe in Höhe von EUR 100.000, -, wobei der Fortsetzungszusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dieser Anspruch ist mit Entstehen fällig. Der Anbieter ist berechtigt, einen allfälligen, darüber hinaus gehenden, Vermögensschaden gegen den Vertragspartner geltend zu machen.
  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm vom Anbieter ausgehändigten Zugangsdaten zur Online-Akademie (Benutzername und Passwort) Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass seine Zugangsdaten und die ihm überlassenen digitalen Inhalte und physischen Komponenten vor unberechtigter Nutzung durch Dritte geschützt sind. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Anbieter umgehend darüber zu informieren, wenn er davon ausgehen kann, dass unberechtigte Dritte seine Zugangsdaten oder die ihm überlassenen physischen Komponenten missbräuchlich erlangt haben und/oder missbräuchlich verwenden.
  7. Der Ausbildungs- oder Nutzungsvertrag ist grundsätzlich auf die Dauer einer Regelstudienzeit von maximal 12 Monaten begrenzt. Die damit verbundenen Zugriffs- und Nutzungsrechte des Vertragspartners an sämtlichen digitalen sowie physischen Inhalten, insbesondere das Recht zur Teilnahme an allen offenen Präsenzveranstaltungen, das Recht zur Teilnahme an den Telefon- und Video- Coachings sowie das Zugriffsrecht auf alle Inhalte der Online-Akademie des Anbieters sowie das Recht zur Nutzung der Trainingskoffer und deren Komponenten sind auf die Dauer von maximal 12 Monaten begrenzt.
  8. Der Anbieter räumt dem Vertragspartner das Recht ein, den Nutzungsvertrag auf schriftlichen Antrag hin, um jeweils ein weiteres Regelstudienjahr kostenfrei zu verlängern.
  9. Für Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne des Gesetzgebers sind, finden hiervon abweichend die Bestimmungen aus dem FernUSG in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung.
§ 6 Persönliche, organisatorische und pädagogische Betreuung
  1. Während der gesamten Dauer der Verkaufsausbildung steht dem Vertragspartner eine persönliche Studienbetreuung für alle allgemeinen und organisatorischen Fragen zur Seite. Ausserdem erhält der Vertragspartner als Massnahmen zur Sicherung des Lerntransfers bzw. zur Schliessung von Transferlücken mittels regelmässig wiederkehrender und branchenübergreifender Video- Coachings eine umfassende fachliche und individuelle Betreuung durch die Trainer oder Coaches des Anbieters.
  2. In erster Linie erhält der Vertragspartner hier kein neues Fachwissen, sondern wird bei der Lösung konkreter Problemstellungen in seinem Verkaufsalltag unterstützt, damit die Anwendung des während seiner Verkaufsausbildung neu Erlernten im realistischen Arbeitsalltag mit noch mehr Erfolg gelingt. Sofort umsetzbare Tipps und Werkzeuge helfen bei der schnellen Bewältigung selbst anspruchsvollster Verkaufsaufgaben. Ebenso kann der Vertragspartner sämtliche Fragen, die er während seiner Prüfungen noch nicht korrekt beantworten konnte, zur Schliessung etwaiger Transferlücken in den vorgenannten Video-Coachings vorbringen.
  3. Falsch beantwortete Prüfungsfragen kann der Vertragspartner über sein Lernportal innerhalb der Online- Akademie des Anbieters abrufen. Die Video-Coachings umfassen sämtliche Interventionen, die vor, während und nach der Weiterbildungsmassnahme zur Einübung von Veränderungen und zur wirksamen Umsetzung aller Verkaufswerkzeuge in der Praxis notwendig sind. So werden sogenannte „Transferlücken“ schnell und nachhaltig geschlossen, denn diese resultieren aus den Transferhemmnissen, die ein vollständiges Übertragen des neu Erlernten aus der Lern- in die Anwendungssituation verhindern oder erschweren.
  4. Mögliche Lernhemmnisse lassen sich durch transferfördernde Massnahmen wie diese schnell und sicher beheben, wobei ein Überschreiten des Lernerfolg-Maximums am Ende der Trainingsphase nur durch selbst organisiertes Weiterlernen erreicht wird. Die Lernbegleiter, Trainer und Coaches des Anbieters beantworten dem Vertragspartner, sofern dies möglich ist, auch Fragen zu fachlichen und technischen Themen und nehmen darüber hinaus auch sämtliche etwaigen Beschwerden des Vertragspartners entgegen.
  5. Für jede der unter Ziffer 1) genannten Video-Coachings erhält der Vertragspartner die Termine sowie die hierfür erforderlichen Zugangsdaten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn automatisch per E-Mail zugesendet.
  6. Die Weitergabe der persönlichen Zugangsdaten an unbefugte Dritte ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen führen gemäss den Regelungen des § 5 automatisch zu Ersatzansprüchen des Anbieters gegen den Vertragspartner. Für die Teilnahme des Vertragspartners an den Videokonferenzen werden vom Anbieter grundsätzlich keine Gebühren erhoben.
  7. Auf den Kontaktseiten und Vertragsdokumenten des Anbieters werden dem Vertragspartner sämtliche Daten übermittelt, wie dieser die Studienbetreuung, den Support und seine Trainer und Coaches sowie den Kundenservice des Anbieters schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erreichen kann.
§ 7 Zulassungs- und Vorbildungsvoraussetzungen

werden, sind vom Vertragspartner die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen und auf Verlangen des Anbieters nachzuweisen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Schulabschluss: Hauptschulabschluss, mittlere Reife oder Abitur
  • Berufserfahrung: Mindestens 1 Jahr allgemeine praktische Berufserfahrung
  • Sprachkenntnisse: Deutsch in Wort/Schrift, durchschnittlich gute Kenntnisse
§ 8 Online-Akademie und rechtliche Bestimmungen
  1. Anbieter der Online-Akademie ist die:

    beyreutherTRAINING Deutschland Vetriebs- und Service GmbH, am Cent 9, 36341 Lauterbach
    FREECALL Service-Hotline: (Deutschland, Österreich, Schweiz)
    +800.20.800.20.800
    Telefax: +41 61 225-6676
    Internet: www.beyreuther.com
    E-Mail: support@teambeyreuther.com
  2. Der Vertragspartner absolviert seine Verkaufsausbildung in Form von Fernunterricht über die Online-Akademie des Anbieters. Die Online-Akademie des Anbieters ist für den Vertragspartner in der Regel 24 Stunden am Tag erreichbar und bietet ein breit gefächertes, seine Verkaufsausbildung begleitendes, fundiertes Angebot.
  3. Lerninhalte und Leistungsumfang der Online-Akademie des Anbieters sind der ausführlichen Informationsbroschüre zur Verkaufsausbildung zu entnehmen. Für die Nutzung der Online-Akademie genügen ein Standard-Multimedia-PC, iMac, iPad oder ein Tablet sonstiger Hersteller mit Zugang zum Internet. Die Zugangsdaten zur Online-Akademie, die dem Vertragspartner mit Beginn seiner Verkaufsausbildung per E-Mail zur Verfügung gestellt werden, stellen eine persönliche Berechtigung zur Online-Akademie dar und sind nicht auf Dritte übertragbar.
  4. Der Anbieter stellt dem Vertragspartner im Rahmen des vorliegenden Ausbildungsvertrages das nicht ausschliessliche und auf die Dauer der Nutzung befristete, nicht übertragbare Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung der ihm zugänglichen Angebote auf seiner Plattform unter den in § 1 genannten Internetadressen zur Verfügung. Die bestimmungsgemässe Nutzung der angebotenen Internet- Dienstleistung besteht in der Ausbildung und Lernkontrolle sowie der Sammlung von Daten und Dokumenten.
  5. Alle Informationen und Anwendungen der Online Akademie sind ausschliesslich zum eigenen vertragsgemässen Gebrauch des Vertragspartners vorgesehen. Eine Nutzung über die eigene Verkaufsausbildung hinaus und die Weitergabe der Daten an Dritte ist strengstens untersagt.
  6. Im Rahmen von Ausbildungsverträgen mit Firmenkunden erstrecken sich jedwede Rechte ausschliesslich auf jene Mitarbeiter, die an der Bildungsmassnahme teilnehmen.

    Die betreffenden Mitarbeiter sind allein berechtigt, Zugriff auf ihr Lernportal innerhalb der Online-Akademie sowie ihr Mitgliedskonto innerhalb der Verwaltungssoftware des Anbieters zu nehmen. Die Übertragung von Zugriffsrechten an weitere Mitarbeiter der Firma ist unzulässig.

    Alle vom Anbieter verwendeten Marken, Namen, Titel, Logos,
    Bilder, Designs, Texte und andere Materialien befinden sich ausschliesslich im Eigentum des Anbieters. Durch das Aufrufen, Herunterladen oder Kopieren der Seite werden keinerlei Rechte (Nutzungs- und Immaterialgüterrechte etc.) abgeleitet oder erworben.
  7. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Übermitteln, ob elektronisch oder mit anderen Mitteln, das Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Online- Akademie des Anbieters für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
  8. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte aller innerhalb der Online-Akademie des Anbieters dem Vertragspartner bereitgestellten Inhalte, Dateien oder Dokumente, insofern auch das vollständige Copyright, verbleiben ausschliesslich im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, durch die eine missbräuchliche Verwendung festgestellt, verhindert oder verfolgt werden kann. Der Anbieter kann die Datenbankinhalte mit Markierungen versehen oder digitale Schutzmechanismen gegen unerlaubtes Kopieren etc. einführen.
  9. Der Verstoss des Vertragspartners gegen die vorgenannten Bestimmungen und insbesondere ein Verstoss gegen §5 dieser AGLAB stellt eine schwere Verletzung des Ausbildungsvertrages dar und berechtigt den Anbieter zur sofortigen Kündigung des bestehenden Vertrages, zur sofortigen Entziehung sämtlicher Zugriffsrechte des Vertragspartners auf die digitalen Daten des Anbieters, zur sofortigen Entziehung sämtlicher Nutzungs-, Zutritts- und Teilnahmerechte sowie zur sofortigen Einziehung sämtlicher ihm überlassenen, physischen Inhalte, insbesondere der Trainingskoffer, einschliesslich deren Komponenten.

    Für jeden Fall einer nachgewiesenen missbräuchlichen Verwendung der beschriebenen Inhalte dieses §8 der AGLAB  verpflichtet sich der Vertragspartner gegenüber dem Anbieter zur sofortigen Zahlung einer Konventionalvertragsstrafe in Höhe von EUR 100.000,-, wobei der Fortsetzungszusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dieser Anspruch ist mit Entstehen fällig. Der Anbieter ist berechtigt, einen allfälligen, darüber hinaus gehenden, Vermögensschaden gegen den Vertragspartner geltend zu machen.
  10. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm vom Anbieter ausgehändigten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) Dritten gegenüber geheim zu halten.

    Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass seine Zugangsdaten und die ihm überlassenen digitalen Inhalte und physischen Komponenten nur für sich selbst nutzbar sind und nicht unberechtigten Dritten zugänglich werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Anbieter umgehend darüber zu informieren, wenn er davon ausgeht, dass unberechtigte Dritte seine Zugangsdaten oder die ihm überlassenen physischen Komponenten missbräuchlich verwenden.

    Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass er die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Online- Akademie schafft. Dies betrifft insbesondere den Einsatz seiner Hardware, Betriebssoftware und die Bereitstellung seiner Verbindung zum Internet.
  11. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm vom Anbieter ausgehändigten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) Dritten gegenüber geheim zu halten.

    Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass seine Zugangsdaten und die ihm überlassenen digitalen Inhalte und physischen Komponenten nur für sich selbst nutzbar sind und nicht unberechtigten Dritten zugänglich werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Anbieter umgehend darüber zu informieren, wenn er davon ausgeht, dass unberechtigte Dritte seine Zugangsdaten oder die ihm überlassenen physischen Komponenten missbräuchlich verwenden.

    Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass er die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Online- Akademie schafft. Dies betrifft insbesondere den Einsatz seiner Hardware, Betriebssoftware und die Bereitstellung seiner Verbindung zum Internet.
  12. Die ordnungsgemässe Nutzung der Online-Akademie des Anbieters durch den Vertragspartner setzt ferner voraus, dass das System des Vertragspartners die vom Anbieter übermittelten Cookies akzeptiert. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, die entsprechenden Einstellungen innerhalb seiner Systeme und Softwareprodukte sowie Betriebssysteme vorzunehmen. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners, die zur Sicherung seines Systems notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Hierunter fallen insbesondere die Sicherheitseinstellungen der benutzten Browser, die Installation einer Firewall, eine aktuelle Schutzsoftware gegen Computerviren oder eine regelmässige Datensicherung.
§ 9 Ausbildungsinhalte
  1. Der Anbieter bereitet den Vertragspartner auf einen renommierten Abschluss vor, der in der freien Wirtschaft Anerkennung findet. Die in der Ausbildungsbeschreibung zur Verkaufsausbildung genannten Trainingsbausteine, Dateien und Inhalte werden ausschliesslich vom Anbieter als deren alleinige Anbieterin bereitgestellt. Der Vertragspartner hat innerhalb seiner Verkaufsausbildung je nach Buchungsumfang mehrere unterschiedliche Trainingsbausteine zu durchlaufen.
  2. Die Verkaufsausbildung des Anbieters umfasst die Ausbildungsinhalte, die der Buchungsbestätigung und der aktuellen Produktliste des Anbieters aus www.beyreuther.com/produktliste entnommen werden können.
§ 10 Abschlussprüfungen, Abschlusszeugnisse und Zertifikate
  1. Die Verkaufsausbildung des Anbieters schliesst über den Weg einer Abschlussprüfung mit institutsinterner Zertifizierung zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in® innerhalb dessen Online-Akademie ab. Diese Zertifizierung erfolgt ausschliesslich in Block 6 der Online-Akademie des Anbieters.
  2. Zu jedem der die Verkaufsausbildung umfassenden Trainingsblöcke hat der Vertragspartner innerhalb der Online- Akademie darüber hinaus eine jeweils inhaltsbezogene Abschlussprüfung abzulegen. Nach jeder erfolgreich abgelegten Prüfung erhält der Vertragspartner ein Zertifikat als Leistungsnachweis in Form einer PDF-Datei per E-Mail zugesendet. Der Vertragspartner erhält zudem ein qualifiziertes, institutsinternes Abschlusszertifikat in physikalischer Form (eingefasst in einen hochwertigen Aluminiumrahmen mit Originalunterschrift und Originalsiegel und Zustellung per Paketdienst), sofern er die Verkaufsausbildung vollständig durchgearbeitet und sämtliche Kapitel-, Zwischen- und Abschlussprüfungen einschliesslich der grossen Abschlussprüfung zum/zur MASTER- Gesprächskybernetiker/-in® mit jeweils mindestens 80 % richtig beantworteter Fragen erfolgreich bestanden hat.
  3. Das institutsinterne Abschlusszertifikat zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in® gilt unter anderem als Nachweis für eine überdurchschnittliche, fachliche Eignung im beruflichen Umfeld als Verkäufer, Rhetoriker und Verhandlungsführer, insbesondere in den Bereichen der Neukundengewinnung, des Empfehlungsmarketings, der Verkaufsgesprächsführung, der Herbeiführung des Verkaufsabschlusses, der Entmachtung von Einwänden, der Preisverhandlung, der Verhandlungsführung, der Einkaufsverhandlung, dem rhetorisch professionellen Umgang mit anderen Mitmenschen im beruflichen Umfeld wie bspw. mit Vorgesetzten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Kreditinstituten, Investoren, Lieferanten und Geschäftspartnern als auch im privaten Umfeld, insbesondere im Hinblick auf den kommunikativ geeigneten Umgang mit Heranwachsenden, problemorientierten Mitmenschen, Behörden als auch Menschen innerhalb einer partnerschaftlichen Beziehung. Diese Verkaufsausbildung bereitet neben gestandenen Kommunikationsexperten auch Quer- oder Neueinsteiger auf den erfolgreichen Eintritt in eine Karriere in den Arbeitsmarkt als Führungskraft, Verkäufer bzw. Vertriebsmitarbeiter in der freien Wirtschaft vor.
  4. Der Vertragspartner erhält während seiner Verkaufsausbildung auf Wunsch jederzeit kostenlos einen Leistungsnachweis oder eine Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung.
  5. Bei dem Abschlusszertifikat zum/zur MASTER- Gesprächskybernetiker/-in® handelt es sich um einen institutsinternen Abschluss. Der Begriff MASTER stellt keinen akademischen Grad dar und berechtigt nicht zur Führung eines akademischen Titels innerhalb einer Berufsbezeichnung wie bspw. der eines „Diploms“, „Bachelors“ oder „Masters“.
  6. Sofern der Vertragspartner seine Abschlussprüfung zum/ zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in® nicht mit der geforderten Mindestanzahl von 80 % richtig beantworteter Fragen erfolgreich bestanden haben sollte, stellt ihm der Anbieter in jedem Fall ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an dessen Verkaufsausbildung aus.
§ 11 Ausbildungsgebühren und Zahlung
  1. Die Ausbildungsgebühren, für die dem Vertragspartner durch den Anbieter in den jeweiligen Leistungskategorien bereitgestellten Leistungen sind von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit und der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
  2. Der Vertragspartner hat seine zur Zahlung fälligen Ausbildungsgebühren grundsätzlich und in vollständiger Höhe vor Beginn seiner Ausbildung an den Anbieter zu leisten.
  3. Vertragspartner und Anbieter können sich über eine anderweitige Zahlungsmodalität wie eine Teilzahlung durch eine entsprechende Vereinbarung einigen.
  4. Zahlungen mit befreiender Wirkung haben ausschliesslich mittels SEPA-Überweisung, in der vertraglich vereinbarten Währung und ausschliesslich auf das dem Vertragspartner in seiner Buchungsbestätigung bekanntgegebene Bankkonto des Anbieters zu erfolgen.
  5. Im Falle einer Teilzahlungsvereinbarung können der Anbieter oder dessen Finanzierungspartner in jedem Fall eine angemessene Anzahlung sowie eine Bearbeitungsgebühr vom Vertragspartner verlangen.
  6. Sollte durch das Finanzamt oder eine andere staatliche Institution festgestellt werden, dass die Leistung des Anbieters an den Vertragspartner nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, so ist der Anbieter berechtigt, alle vergangenen und zukünftigen sowie bereits vom Anbieter in Rechnung gestellten Leistungsabrechnungen zu korrigieren und die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu bestehenden
§ 12 Keine Gebührenerhöhung

Während der Regelstudienzeit bzw. Mindestvertragslaufzeit bleiben die Ausbildungsgebühren stabil und werden nicht erhöht. Hiervon ausgenommen ist die Regelung des §11 Absatz 6.

§ 13 Ausbildungsdauer
  1. Die Ausbildungsdauer ist grundsätzlich auf die Dauer von längstens 3 Monaten Regelstudienzeit (Mindestvertragslaufzeit) bei Buchung einer für jeden einzelnen Trainingsblock und auf die Dauer von längstens 12 Monaten Regelstudienzeit (Mindestvertragslaufzeit) bei Buchung einer Gesamtverkaufsausbildung begrenzt. Technisch stellt der Anbieter sicher, dass der Vertragspartner seine Verkaufsausbildung innerhalb der vorgegebenen Regelstudienzeiten vollständig absolvieren kann.
  2. Hierbei handelt es sich um eine Regelzeit, die vom Vertragspartner sowohl unterschritten als auch unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 5, Ziffer 7) ohne Erhebung einer Verlängerungsgebühr überschritten werden darf. Eine Unterschreitung der angegebenen Regelstudienzeit berechtigt den Vertragspartner nicht zur Minderung seiner Gebühren.
§ 14 Kostenfreie Verlängerung der Ausbildungsdauer (Regelstudienzeit) und Lernerfolgsgarantie
  1. Der Anbieter räumt dem Vertragspartner das Recht ein, die Regelstudienzeit seiner Teilverkaufsausbildung auf schriftlichen Antrag hin um jeweils ein weiteres Regelstudienquartal (3 Monate) kostenfrei zu verlängern.
  2. Der Anbieter räumt dem Vertragspartner das Recht ein, die Regelstudienzeit seiner Gesamtverkaufsausbildung auf schriftlichen Antrag hin, um jeweils ein weiteres Regelstudienjahr kostenfrei zu verlängern.
  3. Für Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne des Gesetzgebers sind, können hiervon abweichende Bestimmungen aus dem FernUSG) in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung finden.
§ 15 Kündigungsrecht und Kündigungsfristen
  1. Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne des Gesetzgebers sind, können den Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für die Kündigung gilt das strenge Schriftformerfordernis. Kündigungen sind nur dann wirksam, wenn sie per Post nachweislich der gekündigten Vertragspartei zugestellt wurden.
  2. Im Falle der Kündigung hat der Vertragspartner nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Anbieters während der Laufzeit des Vertrags entspricht.
  3. Für Vertragspartner, die keine Verbraucher, sondern Unternehmer in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person sind, ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrages vor dessen vollständiger Erfüllung grundsätzlich ausgeschlossen. Das Recht des Anbieters und des Vertragspartners, den Ausbildungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
§ 16 Sozialgarantie

Sollten nach Ausbildungsbeginn unvorhersehbare Gründe wie bspw. Arbeitslosigkeit oder eine schwere, lang andauernde Erkrankung auftreten, kann der Anbieter dem Vertragspartner nach eigenem Ermessen eine individuelle Zahlungsweise und/oder eine angemessene Studien- und Zahlungspause von jeweils längstens 3 Monaten einräumen. Dieses Recht wird dem Vertragspartner nur in solchen Fällen gewährt, sofern dieser seine Ausbildungsgebühren bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemss an den Anbieter entrichtet hat. Ein vertraglicher Anspruch des Vertragspartners auf Einräumung individueller Zahlungsweisen oder einer Studien- und Zahlungspause besteht nicht. Die Bewilligung individueller Zahlungsweisen oder Studien- und Zahlungspausen versteht sich insofern als freiwillige Leistung des Anbieters, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

§ 17 Staatliche finanzielle Förderung

Für diese Verkaufsausbildung kann der Vertragspartner, sofern dieser die persönlichen Voraussetzungen hierzu erfüllt und geeignete Förderprogramme existieren, einen Antrag auf staatliche finanzielle Unterstützung stellen. Der Anbieter unterstützt den Vertragspartner, sofern dies in seinen Möglichkeiten liegt, beratend im Zusammenhang mit der Beantragung etwaiger Förderungen, übernimmt jedoch für deren ordnungsgemässen Beantragung sowie deren Bewilligung keinerlei Gewähr.

§18 Voll- und Teilstipendium

Dem Vertragspartner kann auf Antrag von Vertragspartner („Interessent“) ein beyreutherTraining Teilstipendium durch den Stipendiumsausschuss des Anbieters genehmigt werden („Stipendiat“). Durch dieses Teilstipenium kommt ein rechtsverbindlicher Ausbildungsvertrag zustande mit der Maßgabe, dass der Vertragspartner eine individuell zwischen den Parteien vereinbarte Leistung zu erbringen hat, beispielhaft durch ein besonders förderungsfähiges Leistungsversprechen, die Vermittlung von Kontakten oder einen eigenen Zuschuss. 

Die Regelungen dieser AGLAB’s finden auch bei Teilstipendien uneingeschränkt Anwendung.

Die Stipendien werden grundsätzlich für eine unbefristete Laufzeit genehmigt, d.h. die Regelungen für eine Erhöhung der Ausbildungskosten aufgrund einer verlängerten Laufzeit finden keine Anwendung. 

In Abweichung zu den regulären Vertragspartnern erkennt der Interessent bzw. Stipendiat neben der individualvertraglichen Regelung der Parteien folgendes an: 

  • Stipendiat wird insbesondere im Bewerbungsprozess für das Stipendium ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben machen und Änderungen seiner für das Stipendium relevanten Lebenssachverhalte unverzüglich gegenüber dem Anbieter bekannt machen bzw. z.B. seinen Steckbrief anpassen.
  • §8 Abs. 9 dieser AGLABS findet vollständig entsprechende Anwendung bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben und Täuschungen des Interessenten bzw. Stipendiats im Bewerbungsprozess oder im Rahmen des Stipendiums.
  • Stipendiat wird alle Anstrengungen unternehmen, die vom Anbieter durch ein Stipendium geförderte Ausbildung mit großem Erfolg abzuschließen.
§ 19 Staatliche Anerkennung, Zulassung und Umsatzsteuerbefreiung

Die Verkaufsausbildung des Anbieters, welche dieser dem Vertragspartner innerhalb seiner Online-Akademie zur Verfügung stellt, und dieser mit dem institutsinternen Abschluss zum/zur MASTER-Gesprächskybernetiker/-in®  absolvieren kann, wurde von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (www.zfu.de) qualitätsgeprüft und wird dort nach deren Zulassung unter der Zulassungsnummer 7299916 geführt. Sie bescheinigt eine nach wissenschaftlichen Methoden entwickelte Lerndidaktik, dank der mindestens 93% aller Vertragspartner bei gewissenhafter Befolgung sämtlicher Lernempfehlungen des Anbieters ihre Lernziele garantiert erreichen werden. Sie ist gemäss § 4 Nr. 21 Buchstabe a) sowie Doppelbuchstabe bb) des deutschen UStG. von der Umsatzsteuer befreit.

§ 20 Datenschutzinformationen

Der Anbieter versichert dem Vertragspartner hiermit, dass dessen Daten bei ihm in guten Händen sind. Der Anbieter verwendet diese zur ordnungsgemässen Durchführung der Verkaufsausbildung des Vertragspartners. Der Anbieter versendet dem Vertragspartner von Zeit zu Zeit aktuelle Angebote, auch von mit dem Anbieter kooperierenden Unternehmen. Der Anbieter arbeitet mit externen Dienstleistern und Kooperationspartnern zusammen. Sofern der Vertragspartner künftig keine aktuellen Angebote mehr erhalten möchte, kann dieser jederzeit der Verwendung seiner Daten widersprechen. In diesem Fall hat der Vertragspartner seinen Widerspruch per Post oder per E-Mail zu richten an:

beyreutherTRAINING Deutschland Vetriebs- und Service GmbH, Bessemerstraße 82, 12013 Berlin

oder per E-Mail an: support@teambeyreuther.ch

§ 21 Ergänzende Regelungen
§ 21.1 Zahlungsarten
  1. Kauf auf Rechnung
    Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (20 oder 30Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an den Anbieter fällig. 
  1. Kauf per Lastschrift; Einzugsermächtigung; Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften

  • Beim Kauf per Lastschrift ist der Zahlbetrag sofort zur Zahlung per Einzug durch den Anbieter von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig.

    Hiermit erteilt der Vertragspartner dem Anbieter ein SEPA- Lastschriftmandat zur Einziehung fälliger Zahlungen und weist sein Geldinstitut an, die Lastschriften einzulösen. Die jeweilige Gläubiger-Identifikationsnummer sowie Mandatsreferenznummer des Anbieters werden dem Vertragspartner mit der ersten Lastschrift oder per E-Mail bekannt gegeben.

    Hinweis: Innerhalb von acht Wochen kann der Vertragspartner, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Geldinstitut des Vertragspartners vereinbarten Bedingungen. Fällige Forderungen bleiben auch bei einer Rücklastschrift bestehen.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Anbieters. Die Vorabinformation zum Einzug der SEPA-Lastschrift wird dem Vertragspartner mindestens einen Tag vor Fälligkeit per E-Mail an die von ihm beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

    Wenn das Girokonto des Vertragspartners die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens dessen kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
  • Die Zahlungsart Kauf per Lastschrift besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch den Anbieter sowie sein geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Vertragspartner für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit dem
    dem Anbieter.

    Die hierzu geltenden Bestimmungen kann der Vertragspartner auf den Internetseiten des Anbieters einsehen. Der Vertragspartner kann nur an den Anbieter mit schuldbefreiender Wirkung leisten.

    Der Anbieter bleibt auch bei dem Kauf per Lastschrift über einen externen Zahlungsanbieter zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
  • Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Vertragspartner, dass er zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt ist und für die erforderliche Deckung sorgen wird.

    Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für den Anbieter verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigt der Vertragspartner den Anbieter, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen.

    In einem solchen Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen.

    Weitergehende Forderungen sind vorbehalten. Angesichts des Aufwands und der Kosten für Rücklastschriften und zur Vermeidung der Bearbeitungsgebühr verzichtet der Vertragspartner darauf, im Falle eines Widerrufs oder eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der jeweiligen Lastschrift nicht zu widersprechen. In einem solchen Fall erfolgt nach Abstimmung mit dem Anbieter die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch Gutschrift an den Vertragspartner.
§ 21.2 Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
  1. Bei Verbrauchern behält sich der Anbieter das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Ist der Vertragspartner Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person, behält sich der Anbieter das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

  1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind. Ausserdem hat der Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Befindet sich der Vertragspartner dem Anbieter gegenüber aufgrund ausstehender Zahlungen im Verzug, so kann der Anbieter die Teilzahlungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Frist kündigen und sämtliche bestehende Forderungen gegen den Vertragspartner werden sofort fällig.
§ 22 Zahlungsbedingungen und Gebühren
  1. Ausbildungsgebühren sind grundsätzlich jeweils vor Inanspruchnahme und Beginn einer jeden Weiterbildungsmassnahme des Anbieters in voller Höhe rein netto und ohne Abzüge vom Vertragspartner an den Anbieter zu zahlen.

  1. Alle sonstigen Gebühren wie die zur Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen des Anbieters erforderlichen Tagungspauschalen, der Gewährung von Ratenzahlung oder im Zusammenhang mit Materialbestellungen sind grundsätzlich jeweils vor Veranstaltungsbeginn, vor Aufnahme der Ratenzahlung oder Lieferung der Waren an den Vertragspartner in voller Höhe rein netto und ohne Abzüge vom Vertragspartner an den Anbieter zu zahlen.

  1. Der Vertragspartner kann seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter in begründeten Fällen auch mittels Teilzahlung erfüllen. Hierzu bedarf es der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Genehmigung durch den Anbieter und den Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung. Bei Inanspruchnahme von Teilzahlung sind die in der Teilzahlungsvereinbarung geregelten Teilzahlungsaufschläge vom Vertragspartner an den Anbieter zu zahlen. Die Fälligkeit der vom Vertragspartner an den Anbieter zu zahlenden Teilzahlungsaufschläge richtet sich nach den jeweils vom Anbieter individuell festgelegten Bedingungen.

  1. Im Falle einer Teilzahlungsvereinbarung hat der Anbieter das Recht, eine angemessene Anzahlung vom Vertragspartner zu verlangen, die ihrer Höhe nach 20% des jeweiligen Brutto-Gesamtkaufpreises nicht unterschreiten darf. Hiervon abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

  1. Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, behält sich der Anbieter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt die fälligen Forderungen mit jeweils 5 % über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verzinsen.

  1. Ist der Anbieter veranlasst, den Vertragspartner wegen Zahlungsverzugs zu mahnen, behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Vertragspartner für jede einzelne Mahnung eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- in Rechnung zu stellen. Fallen für den Anbieter weitere Kosten an, die direkt auf den Zahlungsverzug des Vertragspartners zurückzuführen sind, hat der Vertragspartner diese dem Anbieter ebenfalls zu ersetzen. Dem Vertragspartner wird die Möglichkeit gewährt, darzulegen, dass die Höhe der vorgenannten Mahn- und Bearbeitungsgebühr nicht den tatsächlichen Kosten des Anbieters entspricht.

  1. Zahlungen mit befreiender Wirkung können vom Vertragspartner ausschliesslich per SEPA-Überweisung und nur auf das auf der jeweiligen Rechnung angegebene Konto des Anbieters, per Kreditkarte sowie PayPal bewirkt werden.

  1. Nutzt der Vertragspartner zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter die Angebote dritter Zahlungsdienstleister oder Absatzfinanzierer, gehen sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Transaktionskosten zulasten des Vertragspartners.

  1. Der Vertragspartner willigt gegenüber dem Anbieter unwiderruflich ein, dass der Anbieter jederzeit berechtigt ist, die Forderung gegenüber dem Vertragspartner im Rahmen des echten und unechten Factorings an eine in Deutschland ansässige Factoring Gesellschaft abzutreten. Vertragspartner ist damit einverstanden und wird auf entsprechenden Hinweis des Anbieters mit befreiender Wirkung ausschließlich an die Factoring Gesellschaft leisten. Die Verpflichtungen des Anbieters auf Leistung bleiben von dieser Abtretung unberührt. 
§ 23 Einwilligung in die Übertragung der Nutzungsrechte an Bild-, Ton- und/oder Film-, Funk-, Fernseh- und Videoaufnahmen während der Seminare
  1. Mit der Anmeldung des Vertragspartners zu einer öffentlichen Präsenzveranstaltung des Anbieters willigt der Vertragspartner mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich und unwiderruflich ein, dass der Anbieter Bildaufnahmen des Vertragspartners, die diesen als Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

  1. Das Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch den Vertragspartner ist grundsätzlich untersagt.

  1. Der Anbieter darf diese Bild-, Ton- und/oder Film-, Funk-, Fernseh- und Videoaufnahmen für die werbende Veröffentlichung in TV- und Printmedien und auf den vom Anbieter betriebenen Webseiten oder auf anderen Webseiten verwenden.

  1. Mit der Beauftragung firmeninterner Präsenzveranstaltungen verpflichtet sich der Vertragspartner, nur solche Mitarbeiter an dem Seminar teilnehmen zu lassen, die eine entsprechende
    Einwilligungserklärung unterschrieben haben. Der Anbieter stellt dem Vertragspartner auf dessen Anfrage eine entsprechende Einwilligungserklärung zur Verfügung.
  1. Der Vertragspartner einer firmeninternen Präsenzveranstaltung ist verpflichtet, dem Anbieter die unterschriebenen Einwilligungserklärungen vor Beginn der betreffenden Präsenzveranstaltung zu übergeben. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Mitarbeiter (Teilnehmer) eine entsprechende Einwilligungserklärung vor Beginn der betreffenden Präsenzveranstaltung unterzeichnen.
  2. Der Anbieter untersagt dem Vertragspartner bereits jetzt die Teilnahme von Mitarbeitern (Teilnehmern) an einer Präsenzveranstaltung, in welcher Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen erstellt werden, die vor Beginn der betreffenden Präsenzveranstaltung keine wirksame Einwilligungserklärung abgegeben haben.

  1. Der Vertragspartner bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er vom Anbieter ausführlich darüber informiert wurde, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der von ihm angefertigten Fotoaufnahmen/Videoaufnahmen eine Übertragung der Rechte am Bild und Ton erforderlich ist. Der Vertragspartner überträgt dem Anbieter mit Vertragsabschluss das Recht am Bild und Ton. Der Vertragspartner erklärt sich hiermit unwiderruflich mit der uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung sowie dem Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen/Videoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, durch Datenträger und sonstige Speichermedien, einverstanden.

  1. Die Rechte umfassen insbesondere das Recht zur mechanischen und elektronischen Vervielfältigung, einschliesslich dem Scannen und digitalen Speichern, das Recht, die Fotos/Videos auf Bild- und/oder Tonträgern zu übertragen, das Verbreitungsrecht einschliesslich dem digitalen Transfer und der Einspeisung und Verbreitung im Internet, das Ausstellungsrecht, das Recht der Bearbeitung und Umgestaltung des Werkes, auch auf elektronischem Wege, einschliesslich Bildcomposing und der Verarbeitung und sonstigen Verwertung der bearbeiteten oder umgestalteten Fotos/Videos sowie das Recht der öffentlichen Wiedergabe.

  1. Die vom Vertragspartner angefertigten Aufnahmen sollen insbesondere auch auf den Internetseiten des Anbieters veröffentlicht werden, die über einen nur durch Eingabe eines Benutzernamens und Passwortes aufzurufenden geschützten Bereich verfügen. Für die Zuteilung und Aufrechterhaltung von Benutzername und Passwort zahlen die Benutzer im Regelfall eine Gebühr an den Anbieter. Auch mit dieser Nutzung erklärt sich der Vertragspartner mit Vertragsabschluss ausdrücklich und unwiderruflich einverstanden.
  1. Für die im Rahmen der Mitwirkung des Vertragspartners entstandenen Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte räumt der Vertragspartner dem Anbieter das unwiderrufliche Recht ein, die Werke und/oder die Mitwirkung und/oder die Produktionen ganz oder teilweise in körperlicher oder unkörperlicher Form beliebig oft auf jede Art und Weise in allen bekannten und auch zukünftigen Nutzungsarten, örtlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt zu nutzen bzw. durch Dritte nutzen zu lassen. Demnach stehen dem Anbieter sowie den vom Anbieter autorisierten Dritten alle an den Werken entstandenen Nutzungsrechte zu. Dies umfasst insbesondere das Sende-, Vorführungs-, Vervielfältigungs-, Abruf- & Onlinerecht, Synchronisationsrecht, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Drucknebenrecht, das Tonträgerrecht, das Werberecht, das Recht zur Weitersendung, das Archivierungsrecht, das Merchandisingrecht, das Videogramm- und Theaterrecht, das Recht zur Klammerteilauswertung, das Verfilmungs- und Vertonungsrecht sowie das Recht zur beliebig häufigen Wiederholung.

  1. Die Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen/ Videoaufnahmen durch den Vertragspartner selbst oder durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

  1. Der Vertrag zur Einräumung und Übertragung aller vorgenannten Rechte wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die in diesem Paragrafen vorgenannten Bestimmungen werden durch eine Kündigung des bestehenden Vertrages nicht berührt.

  1. Leistungs- und Erfüllungsort ist der jeweilige Ort der Aufnahme. Anzuwendendes Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Der Vertragspartner bestätigt hiermit, dass er ein Exemplar dieser AGLAB erhalten hat. 

  1. Sollten einzelne der in diesem Abschnitt aufgeführten Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bedingungen. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.

  1. Mündliche Nebenabsprachen zu den in diesem Abschnitt aufgeführten Bedingungen wurden zwischen dem Vertragspartner und dem Anbieter nicht getroffen. Jede Änderung der in diesem Abschnitt aufgeführten Bestimmungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auch eine Vereinbarung, künftig auf das Erfordernis der Schriftform zu verzichten.
§ 24 Verschiebung, Änderung oder Stornierung von Präsenzveranstaltungen
  1. Der Anbieter ist bemüht, die mit dem Vertragspartner vereinbarten Veranstaltungstermine einzuhalten. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht kurzfristiger Änderungen vor. Der Vertragspartner hat keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Trainingstermin oder Trainingsumfang.

  1. Soweit dem Anbieter möglich, werden dem Vertragspartner etwaige Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen rechtzeitig vor den betreffenden Terminen per E-Mail oder in anderer geeigneter Form mitgeteilt. Sind die Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen auf Einwirkungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige, ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit zurückzuführen, bemüht sich der Anbieter, den Vertragspartner kurzfristig hiervon zu unterrichten und entsprechende Ausweichtermine anzubieten.
  1. Für die Durchführung offener Präsenzveranstaltungen, Coachings und Vorträgen behält sich der Anbieter ausdrücklich das Recht vor, einzelne Termine kurzfristig zu stornieren oder zu verschieben, sofern die festgesetzte Teilnehmerzahl unterhalb der Mindestteilnehmerzahl liegen oder sinken sollte oder Einwirkungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige, ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Falle verpflichtet sich der Anbieter, dem Vertragspartner die Stornierung, Änderung oder Verschiebung ohne schuldhafte Verzögerung per E-Mail mitzuteilen. Bereits bis dahin durch den Vertragspartner an den Anbieter gezahlte Entgelte werden ausschliesslich für die stornierte Präsenzveranstaltung zurückerstattet.

  1. Der Vertragspartner muss die Rückerstattung durch Anzeige beim Anbieter in Textform innerhalb 2 Wochen nach Bekanntgabe der Verschiebung, Änderung oder Stornierung schriftlich geltend machen. Nicht innerhalb dieser Frist geltend gemachte Ansprüche verfallen unwiderruflich.  Sofern der Anbieter dem Vertragspartner innerhalb des gleichen Zeitraumes jedoch einen entsprechenden Ausweichtermin anbietet, ist eine Erstattung der bereits gezahlten Vergütung ausgeschlossen.
  1. Für Ansprüche des Vertragspartners oder Dritter aufgrund von Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen haftet der Anbieter nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Eine Haftung ist nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes oder bei Verletzungen des Lebens, Körpers und der Gesundheit nicht ausgeschlossen. In jedem Falle jedoch, insbesondere auch im Falle grober Fahrlässigkeit, ist die Haftung des Anbieters für indirekte und/oder Folgeschäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, vergeblicher Aufwendungen, Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfalls, ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Die Umbuchung der Teilnahme des Vertragspartners an einer Präsenzveranstaltung auf eine andere Präsenzveranstaltung oder deren Stornierung ist bis zu 6  Wochen vor Beginn der betreffenden Präsenzveranstaltung kostenlos möglich, sofern hierfür ausreichend freie Plätze der betreffenden Präsenzveranstaltung, auf die umgebucht werden soll, zur Verfügung stehen.

  1. Eine kurzfristigere Umbuchung durch den Vertragspartner steht im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter  kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr von bis zu EURO 350,- vom Vertragspartner verlangen. Eine kurzfristigere Stornierung durch den Vertragspartner ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Falle einer kurzfristigeren Stornierung bereits gebuchter Präsenzveranstaltungen sind vom Vertragspartner in jedem Fall 100% der ursprünglich vereinbarten Teilnahmeentgelte bzw. Tagungspauschalen an den Anbieter zu zahlen. Die Rückerstattung etwaiger in diesem Zusammenhang bereits an den Anbieter geleisteter Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen und liegt, sofern dies in besonderen Ausnahmefällen angezeigt sein sollte, im alleinigen Ermessen des Anbieters.

  1. Umbuchungen und Stornierungen sind ausschliesslich schriftlich per E-Mail an support@teambeyreuther.ch zu richten.

  1. Der Anbieter unterrichtet den Vertragspartner über den Veranstaltungsort der betreffenden Präsenzveranstaltung mit Zusendung einer Anfahrts- und Wegbeschreibung, die der jeweiligen Buchungsbestätigung des Anbieters an den Vertragspartner als Anlage beigefügt ist.

  1. Sämtliche Kosten für alkoholfreie Getränke und die Verpflegung des Vertragspartners während den Präsenzveranstaltungen sind mit Zahlung der Tagungspauschale abgegolten. Sämtliche Kosten der eigenen An- und Abreise, der individuellen Reiseverpflegung sowie der Unterbringung des Vertragspartners sind von diesem selbst zu tragen.
§ 25 Haftungsbeschränkung, Schadensersatz,Gesundheitsrisiko
  1. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind grundsätzlich und vollumfänglich ausgeschlossen, soweit nichts hiervon Abweichendes vereinbart ist. Der in diesen AGLAB festgelegte Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Vertragspartner Ansprüche gegen diese geltend macht.

  1. Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. Sofern aufgrund von Vorerkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Gründen (z. B. Herzschrittmachern etc.) für den Vertragspartner Stress oder sonstige Aufregung zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen könnte, hat dies der Vertragspartner dem Anbieter vor der Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung ausschliesslich schriftlich mitzuteilen. Die Nachweispflicht hierüber trifft ausschliesslich den Vertragspartner. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Vertragspartners. Der Anbieter widerspricht bereits jetzt jeder Teilnahme von Vertragspartnern, bei denen entsprechende gesundheitliche Risikofaktoren bestehen.
§ 26 Gewährleistung und Haftung
  1. Der Anbieter übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm angebotenen Ausbildungslehrgänge, Datenbankinhalte und Informationen keine Gewähr.

  1. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner durch Missbrauch oder Verlust der ihm überlassenen bzw. zugewiesenen Zugangsdaten entstehen. Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurde.

  1. Der Anbieter schliesst jegliche Haftung für Schäden aus, welche durch Inkompatibilität der vom Vertragspartner verwendeten Endgeräte zu dem vom Anbieter betriebenen System oder aus Unterbrechung der Datenübertragung des Providers des Vertragspartners zum Vertragspartner oder fehlender Zugriffssicherheit herrühren. Bei Funktionsstörungen oder Systemausfällen ist der Anbieter bemüht, diese so rasch als möglich zu beheben. 
§ 27 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
  1. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Ausbildungsvertrag ist Berlinl, Deutschland .

  1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner ist ausschliesslich deutsches Recht anwendbar.

  1. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Ausbildungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner ist Berlin  Deutschland.
  2. Der Vereinfachung wegen wurde in diesem Ausbildungsvertrag die männliche Form gewählt.
§ 28 Scientology-Klausel

Der Anbieter versichert hiermit dem Vertragspartner, dass weder Anbieter selbst noch einer seiner Mitarbeiter nach der Technologie oder den Methoden von L. Ron Hubbard arbeiten oder hiernach arbeiteten oder geschult wurden oder zukünftig werden. Der Anbieter macht deutlich, dass er die Technologie und Methoden von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens strikt ablehnt.

§ 29 Vorbehalt der Schriftform bei Vertragsänderungen

Zusätzlich und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 30 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Regelungen dennoch uneingeschränkte Gültigkeit. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt sodann die entsprechende gesetzliche Regelung

Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung